Ist eigenes Catering auf Personenschiffen in Deutschland möglich?
Ausländische Hochzeitsfeier ab 100 Personen auf dem Schiff

Buffetvorschläge - Internationale Ergänzungen

Über 200 Personenschiffe auf allen Flüssen in Deutschland

Ist eigenes Catering auf Personenschiffen in Deutschland möglich?

Eigenes Catering der Speisen (Buffets, Menues, mitgebrachte Kuchen, Torten) ist nur auf wenigen Personenschiffen in Deutschland möglich gegen Zahlung von Tellergeld (Servicegebühr, Verzehrgeld, Kuchengeld, Tortengeld, Gabelgeld, Schneidegeld, Abstandsgebühr, Abstandsgeld, Gedeckpreis für selbstgebrachten Kuchen).

Das Tellergeld wird berechnet als Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten sowie für Teller, Besteck, Servietten, Bedienungspersonal usw.

Die Höhe des Tellergeldes ist auf jedem dieser wenigen Personenschiffe unterschiedlich und richtet sich unter anderem auch nach dem Aufwand, ob eigenes Geschirr mitgebracht und gereinigt oder ungereinigt mitgenommen wird oder ob auch Geschirrmiete anfällt, ob eigene Servicemitarbeiter für die Buffets sowie eigene Tischdecken und Dekoration mitgebracht werden, sowie wann der Salon auf dem Personenschiff dekoriert und wann sowie wo die Dekoration auf dem Personenschiff entfernt wird oder nicht.

Tellerbruch wird bei eigenem Catering meist zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Bei den meisten Personenschiffen ist die Restauration an Bord an Restaurateure und Caterer mit einem Jahresmietvertrag verpachtet. Deshalb ist auf den meisten Personenschiffen in Deutschland ein eigenes Catering der Speisen nicht möglich. Es sei denn, es handelt sich um ausländische Buffets die von der Bordgastronomie nicht hergestellt werden können.

Einige Schiffslinien verlangen bei Charterfahrten auch einen Gastronomie-Mindestumsatz und schreiben deshalb in ihren Charter-Bedingungen:
Eigene Speisen und Getränke können nicht mitgebracht werden,
sowie:
Eine Schiffsanmietung ohne entsprechende feste gastronomische Bestellung (Getränke auf Gesamtrechnung oder Buffet) ist leider nicht möglich. Für den Fall, dass gastronomische Leistungen nicht fest bestellt werden, bzw. jeder Gast einzeln zahlt, wird je nach Fahrtzeit ein Mindestumsatz festgelegt.

Eigenlieferung der Getränke (meist Weinflaschen) ist nur auf sehr wenigen Personenschiffen in Deutschland sowie nur bei Berechnung von äquivalentem Entgelt (Korkengeld, Korkgeld, Stöpselgeld, Stoppengeld, Stoppegeld [Rheinland], Stoppelgeld [Österreich], Pfropfengeld, Zapfengeld [Schweiz]) möglich.

Das Korkengeld wird berechnet für Kühlung, Weinservice, Gläsermiete, Gläserreinigung und jeden Stöpsel (Korken auf der Flasche), also für jede je nach Vereinbarung selbst mitgebrachte, geöffnete, servierte oder konsumierte Flasche, für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall) aus dem Getränkeverkauf.

Für die Kontrolle des Verbrauchs und die Rücknahme der ungeöffneten Flaschen ist der Veranstalter des Festes meist selbst verantwortlich.

Glasbruch wird bei Eigenlieferung der Getränke meist zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Bei den weitaus allermeisten Personenschiffen in Deutschland ist ein Eigenlieferung der Getränke (mit Ausnahme von speziellen Weinen) nicht möglich.

13 Personenschiffe in Deutschland, bei denen Sie eigene Getränke mitbringen können.

Getränkepauschale pro Person und Stunde ca. 5 EUR

Erfahrungsgemäß muss man bei einigen Schiffen bei den Getränken pro Person und Stunde im Durchschnitt mit ca. 5 EUR rechnen. Bei einigen Schiffen sind es je nach Getränkekarte pro Person und Stunde im Durchschnitt 4 EUR oder 6 EUR.
Deshalb bieten einige Schiffe eine Getränkepauschale von ca. 5 bis 6 EUR pro Person und Stunde für Bier, Wein und antialkoholische Getränke, Kaffee, Tee und Kakao an. In dieser Getränkepauschale sind Spirituosen, Longdrinks, Sekt und ähnliches meist NICHT enthalten.
Einige wenige Schiffslinien in Deutschland berechnen als Getränkepauschale pro Person und Stunde bis zu 8.50 EUR.
Schiffe mit Getränkepauschale finden Sie hier: www.schiff-vermietung.de

Bei vielen Schiffen in Deutschland ist es statt einer Getränkepauschale möglich, für die Getränkerechnung ein Limit von beispielsweise 1000 EUR vorzugeben.
Dann wird auf allen Getränkekassen des Schiffes bis 1000 EUR eingebucht.
Sobald die Getränkebestellungen 1000 EUR erreichen, werden Sie darüber informiert, und können entscheiden, ob ab diesem Zeitpunkt die Gäste die weiteren Getränke-Bestellungen selbst bezahlen, oder ob Sie die Getränkerechnung auf einen höheren Betrag limitieren möchten.


Über 200 Personenschiffe auf allen Flüssen in Deutschland
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Stand: Samstag, 09. März 2024 - 70415