Ist eigenes Catering auf Personenschiffen
in Deutschland möglich?
Eigenes Catering der Speisen (Buffets, Menues, mitgebrachte Kuchen, Torten)
ist nur auf wenigen Personenschiffen in
Deutschland möglich gegen Zahlung von Tellergeld (Servicegebühr, Verzehrgeld, Kuchengeld, Tortengeld,
Gabelgeld, Schneidegeld, Abstandsgebühr, Abstandsgeld, Gedeckpreis für selbstgebrachten
Kuchen).
Das Tellergeld
wird berechnet als Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten sowie für Teller, Besteck, Servietten,
Bedienungspersonal usw.
Die Höhe des Tellergeldes ist
auf jedem dieser wenigen Personenschiffe unterschiedlich und
richtet sich unter anderem auch nach dem Aufwand, ob eigenes
Geschirr mitgebracht und gereinigt oder ungereinigt mitgenommen
wird oder ob auch Geschirrmiete anfällt, ob eigene
Servicemitarbeiter für die Buffets sowie eigene Tischdecken und
Dekoration mitgebracht werden, sowie wann der Salon auf dem
Personenschiff dekoriert und wann sowie wo die Dekoration auf
dem Personenschiff entfernt wird oder nicht.
Tellerbruch wird bei eigenem
Catering meist zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Bei den meisten Personenschiffen ist die
Restauration an Bord an Restaurateure und Caterer mit einem
Jahresmietvertrag verpachtet. Deshalb ist auf den meisten
Personenschiffen in Deutschland ein eigenes Catering der Speisen
nicht möglich. Es sei denn, es handelt sich um ausländische
Buffets die von der Bordgastronomie nicht hergestellt werden
können. Einige Schiffslinien
verlangen bei Charterfahrten auch einen
Gastronomie-Mindestumsatz und schreiben deshalb in ihren
Charter-Bedingungen: Eigene Speisen und Getränke können
nicht mitgebracht werden,
sowie: Eine Schiffsanmietung ohne entsprechende feste
gastronomische Bestellung (Getränke auf Gesamtrechnung oder
Buffet) ist leider nicht möglich. Für den Fall, dass
gastronomische Leistungen nicht fest bestellt werden, bzw. jeder
Gast einzeln zahlt, wird je nach Fahrtzeit ein Mindestumsatz
festgelegt.
Eigenlieferung der Getränke (meist Weinflaschen)
ist nur auf sehr wenigen Personenschiffen in Deutschland sowie nur bei
Berechnung von äquivalentem Entgelt (Korkengeld,
Korkgeld, Stöpselgeld, Stoppengeld, Stoppegeld [Rheinland], Stoppelgeld
[Österreich], Pfropfengeld, Zapfengeld [Schweiz])
möglich.
Das Korkengeld
wird berechnet für Kühlung, Weinservice, Gläsermiete,
Gläserreinigung und jeden Stöpsel (Korken auf der Flasche), also
für jede je nach Vereinbarung selbst mitgebrachte, geöffnete,
servierte oder konsumierte Flasche, für entgangene Einnahmen
(Verdienstausfall) aus dem Getränkeverkauf. Für die Kontrolle des
Verbrauchs und die Rücknahme der ungeöffneten Flaschen ist der
Veranstalter des Festes meist selbst verantwortlich.
Glasbruch wird bei Eigenlieferung der
Getränke meist zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Bei den weitaus allermeisten Personenschiffen in Deutschland ist
ein Eigenlieferung der Getränke (mit Ausnahme von speziellen
Weinen) nicht möglich.
13 Personenschiffe in
Deutschland, bei denen Sie eigene Getränke mitbringen können.
Getränkepauschale pro Person und Stunde
ca. 5 EUR
Erfahrungsgemäß
muss man bei einigen Schiffen bei den Getränken pro Person und
Stunde im Durchschnitt mit ca. 5 EUR rechnen. Bei einigen
Schiffen sind es je nach Getränkekarte pro Person und Stunde im
Durchschnitt 4 EUR oder 6 EUR. Deshalb bieten einige Schiffe eine Getränkepauschale von ca. 5
bis 6 EUR pro Person und Stunde für Bier, Wein und antialkoholische
Getränke, Kaffee, Tee und Kakao an. In dieser Getränkepauschale
sind Spirituosen, Longdrinks, Sekt und ähnliches meist NICHT
enthalten. Einige wenige Schiffslinien in Deutschland berechnen als
Getränkepauschale pro Person und Stunde bis zu 8.50 EUR.
Schiffe mit Getränkepauschale finden
Sie hier:
www.schiff-vermietung.deBei
vielen Schiffen in Deutschland ist es statt einer Getränkepauschale
möglich, für die Getränkerechnung ein Limit von beispielsweise 1000 EUR
vorzugeben. Dann wird auf allen Getränkekassen des Schiffes bis
1000 EUR eingebucht. Sobald die Getränkebestellungen 1000 EUR
erreichen, werden Sie darüber informiert, und können entscheiden, ob ab
diesem Zeitpunkt die Gäste die weiteren Getränke-Bestellungen selbst
bezahlen, oder ob Sie die Getränkerechnung auf einen höheren Betrag
limitieren möchten. Über
200 Personenschiffe auf allen Flüssen in Deutschland finden Sie auf dieser Internetseite:
www.schiff-vermietung.de
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